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Berlet Rundum-Schutz - Allgemeine Versicherungsbedingungen


  

Ihre Vorteile auf einen Blick   Allgemeine Versicherungsbedingungen
So wird es gemacht Produktinformationsblatt
Im Schadensfall Datenschutzinformation

 


Auf den Versicherungsvertrag zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und dem Versicherer (vgl. unten § 10, im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“) finden die folgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen Anwendung.

§ 1 Wer kann den Versicherungsschutz abschließen und auf welche Sachen bezieht er sich?

1. Um den Versicherungsschutz abschließen zu können, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und die neue Sache für den privaten Gebrauch erworben haben.

2. Die Versicherung erstreckt sich auf die neue Sache, die Sie für den privaten Gebrauch bei der Berlet GmbH & Co. KG erworben haben und für die der Versicherungsschutz abgeschlossen wurde (im Folgenden „versicherte Sache“). Zubehör- und Ersatzteile sowie Verbrauchsgüter sind von der Versicherung nicht erfasst.


§ 2 Welche Risiken sind versichert?

1. Je nachdem, welche neue Sache Sie bei der Berlet GmbH & Co. KG erworben haben, beinhaltet der Versicherungsvertrag für diese Sache entweder allein den Schutz gegen Zufallsschäden oder den Schutz gegen Zufallsschäden und eine zusätzliche Garantieverlängerung. Den Umfang des Versicherungsschutzes für die von Ihnen gekaufte Sache entnehmen Sie bitte der Übersicht unter Nummer 2 des Produktinformationsblattes.

2. Die Beschreibung der Risiken lautet wie folgt:
• Schutz gegen Zufallsschäden: Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört, beschädigt oder Ihnen entwendet wird.
• Garantieverlängerung: Wir leisten Versicherungsschutz bei Funktionsstörungen der versicherten Sache, die durch defekte Teile oder fehlerhafte Verarbeitung verursacht wurden.

§ 3 Wie kommt der Vertrag zustande, wann beginnt der
Versicherungsschutz, welche Laufzeit hat er und welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen?


1. Sie können den Abschluss des Versicherungsvertrages entweder zusammen mit dem Kauf der versicherten Sache oder bis zu 3 Monate nach dem Kauf bei der Berlet GmbH & Co. KG beantragen. An Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages sind Sie nicht mehr gebunden, wenn er nicht unverzüglich für uns durch die Berlet GmbH & Co. KG angenommen wird. Die Annahme Ihres Antrages und damit auch der Vertragsschluss erfolgt, wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht.

2. Für den Beginn und die Laufzeit des Versicherungsschutzes gilt Folgendes:
• Schutz gegen Zufallsschäden: Wenn die Versicherung zusammen mit dem Kauf der versicherten Sache abgeschlossen wird, beginnt der Schutz gegen Zufallsschäden mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Sollte die Versicherung jedoch erst nach dem Kauf der versicherten Sache abgeschlossen werden (dies ist bis 3 Monate nach Kauf möglich), beginnt der Schutz gegen Zufallsschäden abweichend von Satz 1 erst nach Ablauf einer Wartezeit von vier Wochen nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Schutz gegen Zufallsschäden dauert 2, 3 oder 5 Jahre, je nachdem, zu welcher Produktgruppe die versicherte Sache gehört. Die einzelnen Produktgruppen sowie die Angabe, wie lange der Schutz gegen Zufallsschäden dauert, sind in der Übersicht unter Nummer 2 des Produktinformationsblattes aufgeführt.
• Garantieverlängerung: Beim Versicherungsschutz mit Garantieverlängerung beginnt diese erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre nach Übergabe der versicherten Sache) sowie einer eventuell zeitlich darüber hinausreichenden Garantie (diese entnehmen Sie bitte den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Händlers). Die Garantieverlängerung dauert maximal 1 oder 3 Jahre, je nachdem, zu welcher Produktgruppe die versicherte Sache gehört. Die einzelnen Produktgruppen sowie die Angaben dazu, ob für die einzelne Produktgruppe eine Garantieverlängerung besteht und wie lange diese dauert, sind in der Übersicht unter Nummer 2 des Produktinformationsblattes aufgeführt. Die Garantieverlängerung endet jedoch spätestens nach Ablauf von 5 Jahren seit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, auch wenn die maximale Laufzeit der Garantieverlängerung dann noch nicht erreicht sein sollte.

3. Der Versicherungsvertrag hat eine maximale Laufzeit von 5 Jahren ab Vertragsschluss. Endet der Versicherungsschutz jedoch bereits vor dem Ablauf von 5 Jahren, endet damit auch der Versicherungsvertrag. Sofern die Vertragslaufzeit mehr als 3 Jahre beträgt, können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten Vertragsjahres oder zum Schluss jedes darauf folgenden Vertragsjahres, jeweils unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), kündigen. Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren oder weniger ist der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit nur aus wichtigem Grund oder nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes kündbar.

§ 4 Wann ist die Versicherungsprämie zu zahlen und welche Folgen hat eine verspätete Zahlung?

1. Die konkrete Höhe der Versicherungsprämie (inkl. Versicherungssteuer) entnehmen Sie bitte Nummer 3 des Produktinformationsblattes. Diese Prämie stellt den Gesamtpreis der Versicherung dar. Folgeprämien, weitere Gebühren oder Nebenkosten fallen nicht an. Die Versicherungsprämie wird fällig bei Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht (§ 3 Absatz 1) und ist auf die gleiche Weise wie der Kaufpreis für die versicherte Sache zu zahlen. Die Versicherungsprämie wird als Einmalprämie für den gesamten Versicherungszeitraum gezahlt.

2. Sofern die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, sind wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, zum Rücktritt berechtigt, es sei denn Sie haben die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Im Falle des Rücktritts können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Sofern die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt ist, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn Sie haben die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Während des Verzugs sind wir ferner berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 286, 288 BGB zu fordern.

§ 5 In welcher Art und in welchem Umfang erfolgt unsere Leistung und wann wird sie fällig?

1. Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die versicherte Sache, zu reparieren oder auszutauschen. Der Austausch ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss, nicht aber notwendigerweise von derselben Marke. Technischer Fortschritt kann dazu führen, dass die Austauschsache einen geringeren Ladenpreis als die ursprünglich versicherte Sache hat.

2. Unsere Leistung wird fällig mit Abschluss unserer Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und zum Umfang unserer Leistung.

3. Für den Fall, dass Sie eine Austauschsache erhalten, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf diese Sache; das Kündigungsrecht nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz bleibt unberührt.

4. Sofern Sie von uns eine Austauschsache erhalten, können wir von Ihnen die Übergabe und Übereignung der versicherten Sache verlangen.

5. Folgeschäden werden nicht erstattet. Wir erstatten ferner nicht die Ersatzkosten für unbeschädigte bzw. nicht entwendete Teile eines Satzes oder eines Artikels einheitlicher Art, Farbe oder Design, sofern die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der versicherten Sache einen deutlich abgrenzbaren oder speziellen Bereich betrifft und passender Ersatz für das beschädigte, zerstörte oder entwendete Teil des Satzes oder Artikels nicht erlangt werden kann.

§ 5a Welcher Selbstbehalt ist vereinbart?

Bei Handys (inklusive Apple iPhone), PDAs und Smart Phones ist ein Selbstbehalt von € 30,00 pro Versicherungsfall vereinbart.

§ 6 Was haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles und bei einer Namens- oder Anschriftenänderung zu beachten (Obliegenheiten)?

1. Sie sind verpflichtet,
a) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich telefonisch unter 01805-009052 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) anzuzeigen und uns auf Verlangen den Kassenzettel über die versicherte Sache im Original sowie das Original des Versicherungsscheins zu übersenden;
b) einen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, Rauch oder Explosion verursachten Versicherungsfall unverzüglich einer Polizeidienststelle anzuzeigen und uns auf Verlangen das polizeiliche Aktenzeichen sowie eine Kopie der polizeilichen Anzeige zu übermitteln;
c) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder Weisungen unseres Beauftragten einzuholen und zu befolgen;
d) uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung oder –regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadensberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen.

2. Sollten Sie eine der in Absatz 1 genannten Obliegenheiten verletzen, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie nachzuweisen. Wir sind jedoch in jedem Fall zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit arglistig verletzt.

3. Sofern Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben, genügt für eine Willenserklärung von uns gegenüber Ihnen die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte bekannte Anschrift bzw. Ihren letzten bekannten Namen. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung der Erklärung als zugegangen.

§ 7 Wann besteht kein Schutz?

1. Versicherungsschutz besteht nicht für eine versicherte Sache, die am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen wird, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur Sie Zugang haben. Versicherungsschutz besteht ferner nicht für eine versicherte Sache, die verloren geht, vergessen oder verlegt wird oder die während einer Reise entwendet wird.

2. Versicherungsschutz besteht ferner nicht für Schäden oder Funktionsstörungen
a) durch normale Be- oder Abnutzung (Ausnahme mechanischer Verschleiß), einschließlich Verkratzen und Verbeulen, Oberflächenschäden, Farbverlust etc. oder durch unsachgemäße Aufbewahrung, Nutzung bzw. unsachgemäßen Betrieb der versicherten Sache, z.B. weil den Anweisungen in der Gebrauchsanleitung nicht Folge geleistet wurde oder durch Rost, Schimmel sowie andere Formen der Vernachlässigung der Pflege der versicherten Sache oder durch jede Art der unsachgemäßen Reinigung, Reparatur, Wartung oder Änderung (z.B. durch Verwendung von anderen als Originalersatzteilen des Herstellers) oder aufgrund mangelhafter Verpackung bei Transport oder Versand oder durch Produktfehler - außer der Versicherungsschutz beinhaltet die Garantieverlängerung (§ 2) - oder wenn die versicherte Sache vor dem Versicherungsfall repariert wurde und Ihnen hieraus gegenüber dem Reparierenden Gewährleistungs- oder Garantieansprüche zustehen;
b) durch Entwendung aus oder im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug oder infolgedessen, dass die Räumlichkeit, aus der die versicherte Sache entwendet oder in der sie beschädigt oder zerstört wurde, für einen Zeitraum von mehr als 45 aufeinander folgenden Tagen leer stand;
c) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen oder Ihres Lebenspartners sowie durch oder während der Ausübung einer Straftat durch Sie;
d) durch Einziehung oder Beschlagnahme von öffentlicher Hand sowie durch Pfändung oder direkt oder indirekt durch Krieg, Invasion oder kriegsähnliche Ereignisse (unabhängig davon, ob eine Kriegserklärung vorliegt), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufruhr, militärische oder politische Gewalthandlungen, Terrorakte oder durch atmosphärische oder klimatische Bedingungen oder durch Druckwellen, die von Flugkörpern erzeugt werden, die mit Schall- oder Überschallgeschwindigkeit fliegen.

§ 8 Was gilt, wenn aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht?

Soweit Sie eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag – egal, ob dieser von Ihnen oder einer anderen Person abgeschlossen wurde - beanspruchen können, besteht kein Schutz durch uns (Subsidiarität). Wir leisten ferner nicht, wenn der Versicherungsschutz aus einer anderen Versicherung, die sie abgeschlossen haben, aufgrund Unterversicherung nicht ausreicht.

§ 9 Welche Verjährungsfristen gelten?

1. Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist und Sie von den anpruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.

2. Haben Sie einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugeht.

§ 10 Wer sind der Versicherer und Ihr Ansprechpartner?

1. Der Versicherungsvertrag wird abgeschlossen über die Assurant Allgemeine, Zweigniederlassung der Assurant General Insurance Limited, Hauptbevollmächtigter: Jörg G. Scheidel, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 77202.
Assurant Allgemeine ist die deutsche Zweigniederlassung des englischen Versicherers Assurant General Insurance Limited, Direktor (Chief Executive Officer): Ian Moffatt, Assurant House, 6-12 Victoria Street, Windsor, Berkshire, SL4 1 EN, Großbritannien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Windsor, Großbritannien, eingetragen im Register des Companies House, Cardiff, Wales (Nummer 2341082).
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im Bereich der Nicht-Lebensversicherungen.

2. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Versicherungsschutz ist unser Servicepartner, die Assurant Deutschland GmbH, Geschäftsführer: Ian Moffatt, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Fax: 01805-008116*, E-Mail: kundenservice@assurant.com, Telefon: 01805-009052*.

§ 11 An wen können Sie sich im Fall einer Beschwerde wenden?

1. Sollten wir Ihnen wider Erwarten einen Anlass gegeben haben, sich über uns zu beschweren, so wenden Sie sich bitte an unseren Servicepartner, die Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Fax: 01805-008116*, E-Mail: kundenservice@assurant.com, Telefon 01805-009052*. Die Assurant Deutschland GmbH wird nach besten Kräften versuchen, Ihre Fragen zu beantworten und Probleme zu lösen.

2. Daneben können Sie sich aber auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Postfach 13 08, 53003 Bonn wenden.

§ 12 Was gilt im Hinblick auf das anwendbare Recht, die Vertragssprache und den Gerichtsstand?

1. Der Aufnahme der Vertragsbeziehungen vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegt deutsches Recht zugrunde. Auf den Versicherungsvertrag findet ebenfalls deutsches Recht Anwendung.

2. Die Vertragsbedingungen und alle weiteren Informationen sowie die sonstige Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.

3. Für Klagen gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

4. Für Klagen gegen uns sind das Gericht nach Absatz 3 sowie die Gerichte örtlich zuständig, in deren Bezirk unser Geschäftssitz bzw. der Geschäftssitz unserer deutschen Zweigniederlassung liegt.


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt und diese Belehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Fax: 01805-008116 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.), E-Mail: kundenservice@assurant.com.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird Ihnen nur der Teil der Versicherungsprämie erstattet, der auf die Zeit nach Zugang Ihres Widerrufs bei der Assurant Deutschland GmbH entfällt. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang Ihres Widerrufs bei der Assurant Deutschland GmbH.


*(0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

 

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