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| Ihre Vorteile auf einen Blick | Allgemeine Versicherungsbedingungen | ||
| So wird es gemacht | Produktinformationsblatt | ||
| Im Schadensfall | Datenschutzinformation |
Mit diesem Produktinformationsblatt möchte Sie der Versicherer, die Assurant General Insurance Limited (im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“), über die wesentlichen Merkmale des Berlet Rundum-Schutzes informieren. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Bitte lesen Sie daher auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Datenschutzinformation sorgfältig durch.
1. Art des angebotenen Versicherungsvertrages
Je nachdem, welche neue Sache Sie bei der Fernseh Berlet GmbH & Co. KG erworben haben, beinhaltet der Versicherungsvertrag für diese Sache entweder allein den Schutz gegen Zufallsschäden oder den Schutz gegen Zufallsschäden und eine zusätzliche Garantieverlängerung. Den Umfang des Versicherungsschutzes für die von Ihnen gekaufte Sache entnehmen Sie bitte der Übersicht unter Nummer 2 dieses Produktinformationsblattes.
2. Versicherte und ausgeschlossene Risiken
a) Um den Versicherungsschutz abschließen zu können, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und die neue Sache für den privaten Gebrauch erworben haben.
b) Die Versicherung erstreckt sich auf die neue Sache, die Sie bei der Fernseh Berlet GmbH & Co. KG erworben haben und für die der Versicherungsschutz abgeschlossen wird (im Folgenden „versicherte Sache“).
c) Risiken: Welche Risiken für Ihre versicherte Sache vom Versicherungsschutz umfasst sind, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
| Produktgruppe | Umfang des Versicherungsschutzes |
| • Braune Ware (z.B. Fernseher, DVD-Player, Stereoanlagen) | wahlweise: • 5 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 3 Jahre Garantieverlängerung oder • 3 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 1 Jahr Garantieverlängerung |
| • Weiße Ware (z.B. Waschmaschinen, Trockner, sonstige Groß- und Kleinelektrogeräte) | wahlweise: • 5 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 3 Jahre Garantieverlängerung oder • 3 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 1 Jahr Garantieverlängerung |
| • Foto (z.B. Kameras, Camcorder, Objektive, Blitzgeräte) | 3 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 1 Jahr Garantieverlängerung |
| • Graue Ware (z.B. PCs, Notebooks, Monitore, Drucker, Beamer, stationäre Spielekonsolen, Navigationsgeräte) | 3 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 1 Jahr Garantieverlängerung |
| • Handys (ohne Apple iPhone), PDAs, Smart Phones, Festnetztelefone, MP3/MP4-Player | 2 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden |
| • Apple iPods und Apple iPhones, portable Spielekonsolen | 2 Jahre Schutz gegen Zufallsschäden und maximal 1 Jahr Garantieverlängerung |
Genauere Informationen zu den in der Übersicht angegebenen Laufzeiten des Versicherungsschutzes finden Sie unter Ziffer 6 dieses Produktinformationsblattes.
Die Beschreibung der Risiken lautet wie folgt:
Schutz gegen Zufallsschäden: Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört, beschädigt oder Ihnen - außer auf Reisen - entwendet wird.
Garantieverlängerung: Wir leisten Versicherungsschutz bei Funktionsstörungen der versicherten Sache, die durch defekte Teile oder fehlerhafte Verarbeitung verursacht wurden.
d) Zubehör- und Ersatzteile sowie Verbrauchsgüter und Folgeschäden sind von der Versicherung nicht erfasst.
e) Bei Handys (inklusive Apple iPhone), PDAs und Smart Phones ist ein Selbstbehalt von € 30,00 pro Versicherungsfall vereinbart.
Weitere Informationen zu den versicherten sowie zu weiteren ausgeschlossenen Risiken finden Sie unter § 1, § 2, § 5 Absatz 5 und § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
3. Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie (inkl. Versicherungssteuer) beläuft sich auf €____,00. Folgeprämien, weitere Gebühren oder Nebenkosten fallen nicht an. Die Versicherungsprämie wird fällig bei Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Die Versicherungsprämie wird als Einmalprämie für den gesamten Versicherungszeitraum gezahlt. Bei Zahlungsverzug sind wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, unter Umständen leistungsfrei und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Genauere Informationen finden Sie unter § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
4. Ausschlüsse
Wichtige Ausschlussgründe sind:
a) Der Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden oder Funktionsstörungen durch normale Be- oder Abnutzung (Ausnahme mechanischer Verschleiß), einschließlich Verkratzen und Verbeulen, Oberflächenschäden, Farbverlust etc. oder durch unsachgemäße Aufbewahrung, Nutzung bzw. unsachgemäßen Betrieb der versicherten Sache.
b) Der Versicherungsschutz besteht ferner nicht für Schäden oder Funktionsstörungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen oder Ihres Lebenspartners.
Weitere Ausschlussgründe finden Sie in § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
5. Obliegenheiten
a) Obliegenheiten bei Vertragsschluss oder während der Laufzeit des Vertrages – außer der Anzeige einer Änderung Ihrer Anschrift und/oder Ihres Namens - bestehen nicht.
b) Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie unter anderem die Obliegenheit, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich im Versicherungsfall zunächst telefonisch unter 01805-009052 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.). Sollten Sie eine Obliegenheit verletzen sind wir unter Umständen von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Weitere Obliegenheiten im Versicherungsfall sowie nähere Angaben zu den Folgen einer Obliegenheitsverletzung entnehmen Sie bitte § 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
a) Schutz gegen Zufallsschäden: Wenn die Versicherung zusammen mit dem Kauf der versicherten Sache abgeschlossen wird, beginnt der Schutz gegen Zufallsschäden mit Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Sollte die Versicherung jedoch erst nach dem Kauf der versicherten Sache abgeschlossen werden (dies ist bis 3 Monate nach Kauf möglich), beginnt der Schutz gegen Zufallsschäden erst nach Ablauf einer Wartezeit von vier Wochen nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Schutz gegen Zufallsschäden dauert 2, 3 oder 5 Jahre, je nachdem, zu welcher Produktgruppe die versicherte Sache gehört. Die einzelnen Produktgruppen sowie die Angabe, wie lange der Schutz gegen Zufallsschäden dauert, sind in der Übersicht unter Nummer 2 dieses Produktinformationsblattes aufgeführt.
b) Garantieverlängerung: Der Versicherungsschutz Garantieverlängerung beginnt erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre nach Übergabe der versicherten Sache) und nach Ablauf einer eventuell zeitlich darüber hinausreichenden Garantie (diese entnehmen Sie bitte den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Händlers). Die Garantieverlängerung dauert maximal 1 oder 3 Jahre, je nachdem, zu welcher Produktgruppe die versicherte Sache gehört. Die einzelnen Produktgruppen sowie die Angaben dazu, ob für die jeweilige Produktgruppe eine Garantieverlängerung besteht und wie lange diese dauert, sind in der Übersicht unter Nummer 2 dieses Produktinformationsblattes aufgeführt. Die Garantieverlängerung endet jedoch spätestens nach Ablauf von 5 Jahren seit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, auch wenn die maximale Laufzeit der Garantieverlängerung dann noch nicht erreicht sein sollte.
Weitere Informationen zum Beginn und zum Ende des Versicherungsvertrages und des Versicherungsschutzes finden Sie in § 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
7. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages
a) Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der übrigen Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vollständigen Text der Widerrufsbelehrung finden Sie im Versicherungsantrag sowie im Versicherungsschein.
b) Sollte die Vertragslaufzeit mehr als 3 Jahre betragen, können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten Vertragsjahres oder zum Schluss jedes darauf folgenden Vertragsjahres, jeweils unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), kündigen. Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren oder weniger ist der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit nur aus wichtigem Grund oder nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes kündbar.
c) Ihre Widerrufs- bzw. Kündigungserklärung ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) an die Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Fax: 01805-008116 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.), E-Mail: kundenservice@assurant.com, zu richten.
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