AGB Filialen
KAUFVERTRÄGE
Die nachstehenden, auf dieser Seite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand jedes an Fernseh Berlet GmbH & Co. KG geschlossenen Kaufvertrages über Neugeräte.
Explizit ausgenommen hiervon sind Käufe und Bestellungen über einen unserer Online Kanäle. Informationen zu Käufen in unserem Onlineshop finden Sie unter AGB Onlineshop oder auf den Online-Verkaufskanälen Dritter.
1. Erfüllungsort
1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
Fernseh-Berlet GmbH & Co. KG
Elseyer Str. 12–14
58119 Hagen
T 02334 9550
2. Geltungsbereich
Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Preisänderungsvorbehalt
3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.
3.2 bersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben
Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.
4. Gewährleistung
4.1 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 6 und 8 richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden. Der Händler ist verpflichtet, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde(n) Forderung(en) um mehr als 10 % übersteigt; dem Händler obliegt die Wahl der freizugeben Sicherheiten.
5.2 Von einer Pfändung, Zerst rung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerst rung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch
durchführen zu lassen sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
6. Schadenersatz und Haftung des Händlers
6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware schuldhaft nicht abgenommen hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Bei Schäden aus Vertragsverletzung ist die Haftung des Händlers in jedem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7. Datensicherung
7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
8. Reparaturen
8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem schuldhaft nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
8.3 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, weil der reparierte Gegenstand nicht zum vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung abgeholt wird, haftet der Händler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden sowie Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
9.3 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.